SG #168: Elternzeit und Elterngeld
Wer in Deutschland ein Kind bekommt, profitiert vom Mutterschutz. Ist das Kind dann geboren, darf man Elternzeit nehmen. Das bedeutet: Ich darf dann bei meiner Arbeit Pause machen. Pro Kind kann ich 36 Monate Elternzeit beantragen. Das sind drei Jahre. 24 Monate davon, also zwei Jahre, dürfen auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes sein.
Also nochmal genauer: Ich bekomme ein Kind. Dann bleibe ich zum Beispiel im ersten Lebensjahr des Kindes zu Hause und gehe nicht in die Arbeit. Mein Mann bleibt im zweiten Jahr zu Hause. Und im sechsten Lebensjahr des Kindes bleiben wir beide nochmal ein halbes Jahr zu Hause. Das sind zusammen drei Jahre.
Meinen Job verliere ich dadurch nicht – er wird sozusagen für mich reserviert. Es kann aber sein, dass es nicht genau der gleiche Job ist, sondern ein anderer in der gleichen Firma. Es besteht auch Kündigungsverbot – mein Arbeitgeber kann mir also nicht kündigen, während ich in Elternzeit bin.
Ich kenne viele Männer, die Elternzeit nehmen – aber das ist glaube ich nicht die Regel. Meistens sind es immer noch die Mütter, die bei den Kindern zu Hause bleiben, wenn sie klein sind. Und es ist natürlich auch eine Frage des Geldes. Nicht jeder kann sich leisten, drei Jahre nicht zu arbeiten.
Und schon sind wir beim Thema Elterngeld. Wenn ich arbeite und ein Kind bekomme, kann ich (oder der Partner) in den ersten Monaten nicht arbeiten. In die Krippe gehen Kinder meistens erst mit einem Jahr. Daher gibt es das Elterngeld. Man bekommt es für die ersten 12 Monate nach der Geburt. Wenn der Partner auch Elternzeit nimmt, sind es zwei Monate mehr. Die Höhe berechnet sich nach dem, was man vor der Geburt verdient hat. Man bekommt dann in den meisten Fällen 67 Prozent des Nettoeinkommens. Höchstens bekommt man aber 1800 Euro. Dieses Modell kommt bei den deutschen Familien gut an: 2014 nahmen 96% der Mütter Elternzeit und fast jeder dritte Vater. Ich hoffe sehr, dass noch mehr Väter diese Chance nutzen, denn so können sie eine sehr enge Bindung zu ihren Kindern aufbauen.
Es gibt übrigens seit 2015 auch eine weitere Möglichkeit, und zwar das ElterngeldPlus. Hier können die Eltern in Teilzeit weiterarbeiten, bekommen dann die Hälfte des Geldes – aber doppelt so lang. Auch eine gute Idee, oder? Schreibt mir gerne, wie das in Eurem Land ist!
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