Was versteht man unter "Korruption"?
Der Begriff Korruption kommt aus dem lateinischen. Vom Wort "corruptio".
Das heißt so viel wie Verdorbenheit. Unter Korruption versteht man allgemein
Bestechungsdelikte. Die gibt's sowohl im öffentlichen Bereich, dann spricht man von
Amtskorruption, aber auch im unternehmerischen Bereich. Bei der Amtskorruption, die in der
Praxis die wesentlich größere Rolle spielt, gibt es wiederum drei
Untergliederungen. Man spricht hier von Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und von
der sogenannten Vorteilsannahme zur Beeinflussung oder kurz Anfütterung.
Die Bestechlichkeit als das zentrale Hauptdelikt bedeutet, dass ein Amtsträger,
das kann jeder Politiker sein, das kann jeder
Ministerialbeamte sein, Mitarbeiter beim Magistraten, aber auch Mitarbeiter von
staatsnahen Unternehmen. Wenn der einen Vorteil annimmt, sich einen Vorteil
versprechen lässt oder einen Vorteil auch noch fordert. Gegenleistung für
diesen Vorteil, der gefordert, versprochen wird oder angenommen wird, der muss ein
pflichtwidriges Amtsgeschäft sein. Das bedeutet, dass es einen
kausalen Zusammenhang geben muss zwischen dem gewährten Vorteil und dem
Amtsgeschäft. Und dieses Amtsgeschäft, um das es da geht, das muss pflichtwidrig sein.
Der Täter muss dieses Amtsgeschäft setzen unter Verletzung irgendeiner Pflicht,
die ihn treffen würde. Wichtig ist, dass dieses Amtsgeschäft gar nie
passieren muss. Ganz im Gegenteil, es reicht schon, dass der Vorteil auch
nur angenommen wird. Sprich ein Bestechender kommt auf den zu bestechenden
zu und sagt: " Ich gebe dir 100 Euro, wenn du meinen Antrag schneller
behandelst." Das reicht. Dass der Antrag tatsächlich
schneller behandelt wird, ist nicht mehr erforderlich.
Die Vorteilsannahme ist dann eine Art Bestechung "light", die im Wesentlichen
gleich geregelt ist. Der einzige Unterschied ist, dass der Amtsträger auch dann zu
bestrafen ist, wenn er den Vorteil nur für ein pflichtgemäßes
Geschäft nimmt. Das bedeutet, zum Beispiel ein Polizist, der einen Einbrecher fasst und
dafür eine Belohnung in Geldform vom Opfer annimmt. Dass in der Praxis
dann auch noch sehr häufige Delikt, das in gewisser Weise ein Auffangdelikt
ist, ist dann die Vorteilsannahme zur Beeinflussung.
Da braucht es gar keinen Konnex mehr zu einem bestimmten Amtsgeschäft,
das auch in der Praxis sehr schwer zu beweisen ist, sondern es braucht nur noch
einen Konnex zur Amtstätigkeit des Amtsträgers generell. Und zwar muss der
Amtsträger den Vorteil annehmen, um sich in Zukunft für einen noch nicht näher
bestehendes Amtsgeschäft zugunsten dessen, der ihm den Vorteil gewährt, auch
tatsächlich beeinflussen zu lassen. Man spricht da umgangssprachlich auch
ganz gerne von der Anfütterung. Diese drei Delikte sind dann auch noch gespiegelt.
Das heißt, es ist nicht nur derjenige zu bestrafen, der den Vorteil annimmt, sondern es ist auch derjenige
zu bestrafen, der den Vorteil gewährt. Im
unternehmerischen Bereich gibt es auch noch ein eigenes Korruptionsdelikt.
Nämlich sind nach diesem Delikt Mitarbeiter eines Unternehmens zu
bestrafen, wenn sie dafür einen Vorteil fordern, annehmen oder sich versprechen lassen,
aufgrund dessen sie dann ein pflichtwidriges Geschäft, eine pflichtwidrige Rechtshandlung
für das Unternehmen tätigen. Doch hier wieder ist nicht nur der
Empfänger des Vorteils, sondern auch derjenige zu bestrafen, der den Vorteil gewährt.