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2020-7 Imported from YouTube, YouTube und die GEMA

YouTube und die GEMA

Wieso hat die GEMA YouTube-Videos gesperrt?

Langer Rede kurzer Sinn: Sie hat es nie getan.

Das konnte sie gar nicht.

YouTube und die GEMA waren nicht in der Lage, sich über einen Vertrag zu einigen.

Im Hintergrund liefen mehrere Gerichtsverfahren

und währenddessen sperrte YouTube die Videos selbst.

Aber was genau hat sich zwischen den Beiden abgespielt?

Werfen wir einen Blick zurück:

Die GEMA ist ein Verein der für seine Mitglieder deren Urheberrechte vertritt.

Sie soll dabei keinen Gewinn erwirtschaften, sondern verteilt ihre Einnahmen auf die Mitglieder.

Sie ist auch keine Regierungsbehörde, ist aber “staatlich legitimiert”.

Das heißt: sie hat ein Monopol, kann aber nicht einfach machen was sie will.

So kann sie sich unter anderem nicht weigern mit jemandem einen Vertrag zu schließen.

Sie muss mit jedem verhandeln.

Kann man sich nicht einigen, gibt es die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Die tritt dann als der neutrale Elternteil auf, der die zankenden Kinder zu beruhigen versucht

Dorthin hätte sich auch YouTube wenden können.

Bei seinem Deutschlandstart 2007 hatte es schon einmal einen vorläufigen Vertrag mit

der GEMA geschlossen.

Nachdem der 2009 abgelaufen war und 2010 die Verhandlungen über einen neuen scheiterten,

hätte YouTube zur Schiedsstelle gehen können.

Das ist aber nicht passiert.

YouTube behauptet nämlich, nicht für die von seine Nutzern hochgeladenen Videos

verantwortlich zu sein.

Man würde bloß die Plattform stellen.

Die GEMA ist anderer Meinung.

YouTube profitiere ja von den Videos.

Es könne sich also nicht komplett der Verantwortung entziehen.

Außerdem mische YouTube sich durch das gezielte einbringen von Werbung ein.

Demnach seien die Videos nicht mehr ausschließlich die Werke der Hochlader.

Weil YouTube sich weigerte zur Schiedsstelle zu gehen, zog die GEMA,

nach dem Scheitern der Verhandlungen, vor Gericht.

Konkret forderte sie die Sperrung von 12 Videos.

Eigentlich geht es in dem Prozess aber um die Frage, ob YouTube verantwortlich ist für

die Videos, die seine Nutzer hochladen.

Muss es aktiv versuchen Urheberrechtsverletzungen zu verhindern und gegebenen Falls Videos sperren?

Das Gericht urteilte 2012: YouTube sei ein “Störer”.

Wenn jemand urheberrechtlich geschützte Werke hochlädt,

sei YouTube, entgegen der eigenen Behauptung, mitverantwortlich.

Es wird aber nicht als Täter oder Teilnehmer an der Rechtsverletzung angesehen,

muss also keinen Schadenersatz zahlen.

YouTube muss aber trotzdem mit dafür sorgen, dass keine Rechtsverletzungen entstehen.

Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil 2015.

YouTube erhob Einspruch, sodass die Angelegenheit jetzt droht vor dem Bundesgericht zu landen.

Also, im Dezember 2010 geht die GEMA vor Gericht.

Mitte 2011 fängt YouTube dann an Videos zu sperren weil sie, Zitat,

“möglicherweise Musik [enthalten], für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden

Das ist blanker Nonsens, denn wie schon gesagt darf die GEMA sich nicht weigern

jemanden die Nutzungsrechte einzuräumen.

Nach einer Unterlassungsklage der GEMA stimmte das Landgericht München dem zu.

Die Sperrtafeln seien eine

Nachdem eine Berufung von YouTube vor dem Oberlandesgericht scheiterte wurden die Sperrtafeln

geändert.

Dort stand dann: “Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte,

über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten.”

Das ist aber trotzdem nicht besonders aufschlussreich.

Was zwingt YouTube dazu Videos zu sperren, wenn es sich mit der GEMA nicht einigen kann?

Hier teilen sich die Meinungen:

Die GEMA behauptet, sie fordere überhaupt nur die Sperrung von 12 Videos

– das auch nur weil YouTube sich nicht auf einem Vertrag einigen will –

und überhaupt sei ja noch gar nichts rechtskräftig.

Die Sperrungen seien bloße Meinungsmache,

Propaganda um die Öffentlichkeit gegen die GEMA aufzuhetzen

und Druck auf die Organisation auszuüben.

Das könne man unter anderem daran sehen, dass YouTube auch Videos sperrt,

die gar keine Inhalte von GEMA-Mitgliedern enthalten.

YouTube dagegen behauptet die 12 Videos würden als Präzedenzfall dienen.

Wenn das Gerichtsverfahren zu Gunsten der GEMA ausginge,

könnte YouTube dann dazu verurteilt werden,

Schadenersatz für alle Videos mit GEMA-Inhalten zu bezahlen.

Das sei finanziell nicht tragbar,

deswegen sperre YouTube die Videos sicherheitshalber schon jetzt.

Das auch Nicht-GEMA-Videos gesperrt werden, entstehe dadurch, dass YouTube nicht wisse,

welche Videos die GEMA alle vertritt.

Die ganze Affäre könnte aber trotzdem noch einfach gelöst werden,

wenn die GEMA und YouTube sich endlich auf einen Vertrag einigen würden.

Obwohl YouTube nämlich behauptet für die von seinen Nutzern hochgeladenen Inhalte

gar nicht verantwortlich zu sein, zeigt es sich grundsätzlich bereit

der GEMA Gebühren zu zahlen,

wäre da nicht der zweite Streitpunkt:

Wie viel soll YouTube bezahlen.

Die GEMA fordert pro Stream eines Werkes von einem ihrer Mitglieder mindestens einen festen

Grundbetrag.

Im Internet liest man von Forderungen bis zu 12 Cent pro Klick,

die GEMA selbst redet aber immer nur von 0,375 Cent.

YouTube dagegen bietet an, der GEMA einen Prozentsatz der Werbeeinnahmen zu geben,

wie es das auch in anderen Ländern macht.

Alles andere sei nicht wirtschaftlich tragbar.

Die GEMA behauptet wiederum die Einnahmen von Musikern in diesen anderen Ländern seien

“erschreckend niedrig” und wenn schon nicht YouTube, dann könne doch sicher Google

es sich leisten mehr an die Künstler zu bezahlen.

Der Mutterkonzern verdiene ja immerhin auch an den Daten von werbefreien Videos.

Um diese Diskussion zu klären gingen die GEMA und YouTube 2013 vor die Schiedsstelle.

Nach einem Jahr erfolgloser Verhandlungen ging es 2014 weiter vor Gericht.

Die GEMA forderte Schadenersatz für die unlizenzierte Nutzung von 1000 Videos – 1,6 Millionen €

Mit diesem Verfahren sollte geklärt werden ob die 0,375 Cent Mindestvergütung angemessen ist

Das Gericht urteilte aber 2015, dass YouTube gar keinen Schadenersatz zahlen muss.

Für die Videos seien bloß die Hochlader verantwortlich.

Das Oberlandesgericht bestätigte das Anfang 2016.

Auch dieser Prozess kann vor dem Bundesgericht weiter gehen.

So war jedenfalls der Stand im letzten Oktober: YouTube und die GEMA stritten sich vor gleich

zwei verschiedenen Gerichten, darum, ob YouTube zusehen muss keine Urheberrechtsverletzungen

auf seiner Plattform zu haben und darum, ob YouTube in solchen fällen Schadenersatz zahlen muss.

YouTube sperrte derweil Videos ohne rechtlichen Zwang dazu.

Der Anlass dafür waren definitiv die Streits mit der GEMA.

Um die Sache zu klären, müssten die GEMA und YouTube endlich einen Vertrag schließen.

...Und das haben sie auch getan.

Nach mehr als sieben Jahren Verhandlungen haben die GEMA und YouTube am ersten November

2016 einen Vertrag unterschrieben.

Die beiden noch laufenden Rechtsverfahren werden fallen gelassen

und die bis jetzt ausgesprochenen Urteile sind nicht rechtskräftig.

Dafür verpflichtet sich jetzt YouTube pro Klick eine nicht veröffentlichte Menge Geld zu bezahlen

und die seit 2009 versäumten Gebühren nachzuholen.

Der Konflikt ist also geklärt.

Weil die Verfahren abgebrochen wurden,

ist aber die allgemeine Rechtslage aber immer noch unklar.

YouTube besteht darauf, dass sie nur aus freiwilliger Großzügigkeit bezahlen würden.

Die GEMA bleibt dabei, dass ein rechtlicher Zwang besteht.

Dem Ottonormalverbraucher ist das aber egal.

Fakt ist: die Sperrtafeln sind verschwunden,

die GEMA bekommt Geld für die Inhalte ihrer Mitglieder

und die deutschen Internetnutzer können endlich ihre Musik genießen.

YouTube und die GEMA YouTube και GEMA YouTube and GEMA YouTube en GEMA YouTube i GEMA YouTube e GEMA YouTube ve GEMA

Wieso hat die GEMA YouTube-Videos gesperrt?

Langer Rede kurzer Sinn: Sie hat es nie getan.

Das konnte sie gar nicht.

YouTube und die GEMA waren nicht in der Lage, sich über einen Vertrag zu einigen.

Im Hintergrund liefen mehrere Gerichtsverfahren

und währenddessen sperrte YouTube die Videos selbst.

Aber was genau hat sich zwischen den Beiden abgespielt?

Werfen wir einen Blick zurück:

Die GEMA ist ein Verein der für seine Mitglieder deren Urheberrechte vertritt.

Sie soll dabei keinen Gewinn erwirtschaften, sondern verteilt ihre Einnahmen auf die Mitglieder.

Sie ist auch keine Regierungsbehörde, ist aber “staatlich legitimiert”.

Das heißt: sie hat ein Monopol, kann aber nicht einfach machen was sie will.

So kann sie sich unter anderem nicht weigern mit jemandem einen Vertrag zu schließen.

Sie muss mit jedem verhandeln.

Kann man sich nicht einigen, gibt es die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Die tritt dann als der neutrale Elternteil auf, der die zankenden Kinder zu beruhigen versucht

Dorthin hätte sich auch YouTube wenden können.

Bei seinem Deutschlandstart 2007 hatte es schon einmal einen vorläufigen Vertrag mit

der GEMA geschlossen.

Nachdem der 2009 abgelaufen war und 2010 die Verhandlungen über einen neuen scheiterten,

hätte YouTube zur Schiedsstelle gehen können.

Das ist aber nicht passiert.

YouTube behauptet nämlich, nicht für die von seine Nutzern hochgeladenen Videos

verantwortlich zu sein.

Man würde bloß die Plattform stellen.

Die GEMA ist anderer Meinung.

YouTube profitiere ja von den Videos.

Es könne sich also nicht komplett der Verantwortung entziehen.

Außerdem mische YouTube sich durch das gezielte einbringen von Werbung ein.

Demnach seien die Videos nicht mehr ausschließlich die Werke der Hochlader.

Weil YouTube sich weigerte zur Schiedsstelle zu gehen, zog die GEMA,

nach dem Scheitern der Verhandlungen, vor Gericht.

Konkret forderte sie die Sperrung von 12 Videos.

Eigentlich geht es in dem Prozess aber um die Frage, ob YouTube verantwortlich ist für

die Videos, die seine Nutzer hochladen.

Muss es aktiv versuchen Urheberrechtsverletzungen zu verhindern und gegebenen Falls Videos sperren?

Das Gericht urteilte 2012: YouTube sei ein “Störer”.

Wenn jemand urheberrechtlich geschützte Werke hochlädt,

sei YouTube, entgegen der eigenen Behauptung, mitverantwortlich.

Es wird aber nicht als Täter oder Teilnehmer an der Rechtsverletzung angesehen,

muss also keinen Schadenersatz zahlen.

YouTube muss aber trotzdem mit dafür sorgen, dass keine Rechtsverletzungen entstehen.

Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil 2015.

YouTube erhob Einspruch, sodass die Angelegenheit jetzt droht vor dem Bundesgericht zu landen.

Also, im Dezember 2010 geht die GEMA vor Gericht.

Mitte 2011 fängt YouTube dann an Videos zu sperren weil sie, Zitat,

“möglicherweise Musik [enthalten], für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden

Das ist blanker Nonsens, denn wie schon gesagt darf die GEMA sich nicht weigern

jemanden die Nutzungsrechte einzuräumen.

Nach einer Unterlassungsklage der GEMA stimmte das Landgericht München dem zu.

Die Sperrtafeln seien eine

Nachdem eine Berufung von YouTube vor dem Oberlandesgericht scheiterte wurden die Sperrtafeln

geändert.

Dort stand dann: “Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte,

über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten.”

Das ist aber trotzdem nicht besonders aufschlussreich.

Was zwingt YouTube dazu Videos zu sperren, wenn es sich mit der GEMA nicht einigen kann?

Hier teilen sich die Meinungen:

Die GEMA behauptet, sie fordere überhaupt nur die Sperrung von 12 Videos

– das auch nur weil YouTube sich nicht auf einem Vertrag einigen will –

und überhaupt sei ja noch gar nichts rechtskräftig.

Die Sperrungen seien bloße Meinungsmache,

Propaganda um die Öffentlichkeit gegen die GEMA aufzuhetzen

und Druck auf die Organisation auszuüben.

Das könne man unter anderem daran sehen, dass YouTube auch Videos sperrt,

die gar keine Inhalte von GEMA-Mitgliedern enthalten.

YouTube dagegen behauptet die 12 Videos würden als Präzedenzfall dienen.

Wenn das Gerichtsverfahren zu Gunsten der GEMA ausginge,

könnte YouTube dann dazu verurteilt werden,

Schadenersatz für alle Videos mit GEMA-Inhalten zu bezahlen.

Das sei finanziell nicht tragbar,

deswegen sperre YouTube die Videos sicherheitshalber schon jetzt.

Das auch Nicht-GEMA-Videos gesperrt werden, entstehe dadurch, dass YouTube nicht wisse,

welche Videos die GEMA alle vertritt.

Die ganze Affäre könnte aber trotzdem noch einfach gelöst werden,

wenn die GEMA und YouTube sich endlich auf einen Vertrag einigen würden.

Obwohl YouTube nämlich behauptet für die von seinen Nutzern hochgeladenen Inhalte

gar nicht verantwortlich zu sein, zeigt es sich grundsätzlich bereit

der GEMA Gebühren zu zahlen,

wäre da nicht der zweite Streitpunkt:

Wie viel soll YouTube bezahlen.

Die GEMA fordert pro Stream eines Werkes von einem ihrer Mitglieder mindestens einen festen

Grundbetrag.

Im Internet liest man von Forderungen bis zu 12 Cent pro Klick,

die GEMA selbst redet aber immer nur von 0,375 Cent.

YouTube dagegen bietet an, der GEMA einen Prozentsatz der Werbeeinnahmen zu geben,

wie es das auch in anderen Ländern macht.

Alles andere sei nicht wirtschaftlich tragbar.

Die GEMA behauptet wiederum die Einnahmen von Musikern in diesen anderen Ländern seien

“erschreckend niedrig” und wenn schon nicht YouTube, dann könne doch sicher Google

es sich leisten mehr an die Künstler zu bezahlen.

Der Mutterkonzern verdiene ja immerhin auch an den Daten von werbefreien Videos.

Um diese Diskussion zu klären gingen die GEMA und YouTube 2013 vor die Schiedsstelle.

Nach einem Jahr erfolgloser Verhandlungen ging es 2014 weiter vor Gericht.

Die GEMA forderte Schadenersatz für die unlizenzierte Nutzung von 1000 Videos – 1,6 Millionen €

Mit diesem Verfahren sollte geklärt werden ob die 0,375 Cent Mindestvergütung angemessen ist

Das Gericht urteilte aber 2015, dass YouTube gar keinen Schadenersatz zahlen muss.

Für die Videos seien bloß die Hochlader verantwortlich.

Das Oberlandesgericht bestätigte das Anfang 2016.

Auch dieser Prozess kann vor dem Bundesgericht weiter gehen.

So war jedenfalls der Stand im letzten Oktober: YouTube und die GEMA stritten sich vor gleich

zwei verschiedenen Gerichten, darum, ob YouTube zusehen muss keine Urheberrechtsverletzungen

auf seiner Plattform zu haben und darum, ob YouTube in solchen fällen Schadenersatz zahlen muss.

YouTube sperrte derweil Videos ohne rechtlichen Zwang dazu.

Der Anlass dafür waren definitiv die Streits mit der GEMA.

Um die Sache zu klären, müssten die GEMA und YouTube endlich einen Vertrag schließen.

...Und das haben sie auch getan.

Nach mehr als sieben Jahren Verhandlungen haben die GEMA und YouTube am ersten November

2016 einen Vertrag unterschrieben.

Die beiden noch laufenden Rechtsverfahren werden fallen gelassen

und die bis jetzt ausgesprochenen Urteile sind nicht rechtskräftig.

Dafür verpflichtet sich jetzt YouTube pro Klick eine nicht veröffentlichte Menge Geld zu bezahlen

und die seit 2009 versäumten Gebühren nachzuholen.

Der Konflikt ist also geklärt.

Weil die Verfahren abgebrochen wurden,

ist aber die allgemeine Rechtslage aber immer noch unklar.

YouTube besteht darauf, dass sie nur aus freiwilliger Großzügigkeit bezahlen würden.

Die GEMA bleibt dabei, dass ein rechtlicher Zwang besteht.

Dem Ottonormalverbraucher ist das aber egal.

Fakt ist: die Sperrtafeln sind verschwunden,

die GEMA bekommt Geld für die Inhalte ihrer Mitglieder

und die deutschen Internetnutzer können endlich ihre Musik genießen.