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Video lessons from YouTube, Kurz erklärt: Was ist eine Fraktion?

Kurz erklärt: Was ist eine Fraktion?

Was ist eine Fraktion?

Das ist das Reichstagsgebäude in Berlin.

Hier arbeiten Politikerinnen und Politiker –

die Bundestagsabgeordneten.

Sie treffen wichtige Entscheidungen für unser Land.

Die Parlamentarier wählen den Bundeskanzler

und kontrollieren die Bundesregierung.

Sie legen fest, für welche Bereiche die Regierung

Geld ausgeben soll und wieviel genau.

Außerdem verabschieden sie Gesetze

und ändern bestehende Gesetze.

Die Bundestagsabgeordneten handeln im Bundestag

in der Regel nicht als Einzelkämpfer.

Ganz nach dem Motto „gemeinsam sind wir stark“

schließen sie sich zu Gruppen zusammen,

um ihre Ziele zu erreichen.

Eine solche Gruppe nennt man Fraktion.

Fraktionen sind nicht identisch mit Parteien.

Allerdings spielen Parteien eine große Rolle

bei der Bildung von Fraktionen.

Wie entsteht nun eine Fraktion?

Dafür schließen sich Parlamentarier zusammen,

die ähnliche Ziele verfolgen.

Die Gruppe muss so groß sein,

dass sie mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten umfasst.

Nur dann darf sie sich Fraktion nennen.

In der Regel gehören die Mitglieder einer Fraktion einer Partei an.

Oder sie gehören Parteien an, deren politische Ziele ähnlich sind

und die in keinem Bundesland im Wettbewerb zueinander stehen.

Beispiel dafür ist die CDU/CSU-Fraktion.

Die Fraktion besteht aus zwei Parteien: CDU und CSU.

Da die CSU nur in Bayern zur Wahl steht

– wo es wiederum keine CDU gibt –,

dürfen die Parteien sich im Bundestag zusammentun.

Von den beschriebenen Regeln kann das Parlament

übrigens theoretisch abweichen.

Wer hier tiefer einsteigen möchte,

schaut am besten direkt in die Geschäftsordnung des Bundestages.

Doch warum gibt es Fraktionen überhaupt?

Fraktionen sind wichtig, damit der Bundestag verlässlich,

reibungslos und zügig arbeiten kann.

Man stelle sich einmal vor wie es wäre,

wenn mehrere hundert Abgeordnete

unkoordiniert nebeneinander her agieren würden.

Das gäbe das reinste Chaos und nichts würde vorangehen.

Fraktionen kanalisieren und ordnen den politischen Prozess,

so wird schnell klar: Wer hat ähnliche Meinungen?

Was will die Mehrheit in der Gruppe, also in der Fraktion?

Welche Fraktionen können sich eine Zusammenarbeit vorstellen?

Welche Mehrheiten bilden sich im gesamten Bundestag?

Und, weil dadurch die Dinge schneller vorangehen,

und das ist wiederum gut für die Demokratie,

haben die Fraktionen bestimme Rechte

die über die rechte einzelner Abgeordneter hinausgehen.

Und was genau können Fraktionen alles machen?

Eine Fraktion kann zum Beispiel ein Gesetz entwerfen,

oder vorschlagen, ein bestehendes Gesetz zu ändern.

Sie kann Anträge stellen,

und versuchen, die Politik der Bundesregierung zu beeinflussen.

Eine Fraktion kann darin etwa die Regierung auffordern,

dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten.

Mit einem Antrag kann eine Fraktion die Regierung auch drängen

den Entwurf für ein Gesetz vorzulegen.

Eine Fraktion kann außerdem der Bundesregierung umfangreiche Fragen stellen,

die diese beantworten muss.

So können die Abgeordneten die Regierung sozusagen

„in die Zange nehmen“, also kontrollieren.

Zudem kann eine Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragen,

so dass jeder nachlesen kann, welcher Abgeordnete sich für

Ja, für Nein oder für Enthaltung bei einer Sache entschieden hat.

Außerdem kann eine Fraktion eine sogenannte Aktuelle Stunde beantragen,

also eine Aussprache im Bundestag zu einem ihr wichtigen Thema.

Um all diese Dinge zu planen,

treffen sich die Abgeordneten einer Fraktion in jeder Sitzungswoche.

Bei der Fraktionssitzung erörtern sie auch zum Beispiel

die politische Lage oder beschließen Gesetzentwürfe.

Bleibt die Frage: Kann sich eine Fraktion verändern?

Ja, das kann sie.

Fraktionen müssen nicht für die Ewigkeit bestehen,

nicht einmal für die Zeit einer Legislaturperiode:

Die Fraktionsgröße kann sich ebenfalls ändern.

Dafür kommen ganz unterschiedliche Gründe in Frage:

Etwa wenn einzelne Abgeordnete die Fraktion wechseln.

Oder wenn Fraktionen fusionieren

oder einzelne Gruppen sich abspalten.

Oder wenn Mandate aberkannt, freiwillig aufgegeben

und nicht neu besetzt werden können.

Also, wenn Bundestagsabgeordnete ausscheiden.

Zudem können Parlamentarier ihre Mitgliedschaft

in der Fraktion jederzeit kündigen oder umgekehrt

von der Fraktion ausgeschlossen werden.

Übrigens: Die Stärke einer Fraktion ist entscheidend,

wenn es darum geht, Ämter und Ausschüsse zu besetzen.

Zum Abschluss nochmal folgende Frage:

Muss ein Abgeordneter im Bundestag einer Fraktion angehören?

Nein. Es gibt auch fraktionslose Parlamentarier,

diese haben allerdings weniger Rechte.

Sie können nur eine Sorte von Anträgen stellen,

und zwar zur Geschäftsordnung.

Außerdem haben sie weniger Möglichkeiten,

der Bundesregierung Fragen zu stellen.

Auch in den Ausschüssen des Bundestages,

also den Arbeitseinheiten,

haben fraktionslose Abgeordnete weniger Einfluss.

Sie dürfen nur als beratende Mitglieder tätig werden und nicht abstimmen.

Und im Plenum haben fraktionslose Abgeordnete

– wortwörtlich - weniger zu sagen:

Ihre Redezeit ist kürzer.

Mehr Informationen zum Bundestag

findet ihr auf mitmischen.de,

dem Jugendportal des Deutschen Bundetages.

Kurz erklärt: Was ist eine Fraktion? Briefly explained: What is a fraction? Краткое объяснение: Что такое дробь? Kısaca açıklayalım: Kesir nedir? Коротко пояснюємо: Що таке дріб?

Was ist eine Fraktion?

Das ist das Reichstagsgebäude in Berlin.

Hier arbeiten Politikerinnen und Politiker –

die Bundestagsabgeordneten.

Sie treffen wichtige Entscheidungen für unser Land.

Die Parlamentarier wählen den Bundeskanzler

und kontrollieren die Bundesregierung.

Sie legen fest, für welche Bereiche die Regierung

Geld ausgeben soll und wieviel genau.

Außerdem verabschieden sie Gesetze

und ändern bestehende Gesetze.

Die Bundestagsabgeordneten handeln im Bundestag

in der Regel nicht als Einzelkämpfer.

Ganz nach dem Motto „gemeinsam sind wir stark“

schließen sie sich zu Gruppen zusammen,

um ihre Ziele zu erreichen.

Eine solche Gruppe nennt man Fraktion.

Fraktionen sind nicht identisch mit Parteien.

Allerdings spielen Parteien eine große Rolle

bei der Bildung von Fraktionen.

Wie entsteht nun eine Fraktion?

Dafür schließen sich Parlamentarier zusammen,

die ähnliche Ziele verfolgen.

Die Gruppe muss so groß sein,

dass sie mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten umfasst.

Nur dann darf sie sich Fraktion nennen.

In der Regel gehören die Mitglieder einer Fraktion einer Partei an.

Oder sie gehören Parteien an, deren politische Ziele ähnlich sind

und die in keinem Bundesland im Wettbewerb zueinander stehen.

Beispiel dafür ist die CDU/CSU-Fraktion.

Die Fraktion besteht aus zwei Parteien: CDU und CSU.

Da die CSU nur in Bayern zur Wahl steht

– wo es wiederum keine CDU gibt –,

dürfen die Parteien sich im Bundestag zusammentun.

Von den beschriebenen Regeln kann das Parlament

übrigens theoretisch abweichen.

Wer hier tiefer einsteigen möchte,

schaut am besten direkt in die Geschäftsordnung des Bundestages.

Doch warum gibt es Fraktionen überhaupt?

Fraktionen sind wichtig, damit der Bundestag verlässlich,

reibungslos und zügig arbeiten kann.

Man stelle sich einmal vor wie es wäre,

wenn mehrere hundert Abgeordnete

unkoordiniert nebeneinander her agieren würden.

Das gäbe das reinste Chaos und nichts würde vorangehen.

Fraktionen kanalisieren und ordnen den politischen Prozess,

so wird schnell klar: Wer hat ähnliche Meinungen?

Was will die Mehrheit in der Gruppe, also in der Fraktion?

Welche Fraktionen können sich eine Zusammenarbeit vorstellen?

Welche Mehrheiten bilden sich im gesamten Bundestag?

Und, weil dadurch die Dinge schneller vorangehen,

und das ist wiederum gut für die Demokratie,

haben die Fraktionen bestimme Rechte

die über die rechte einzelner Abgeordneter hinausgehen.

Und was genau können Fraktionen alles machen?

Eine Fraktion kann zum Beispiel ein Gesetz entwerfen,

oder vorschlagen, ein bestehendes Gesetz zu ändern.

Sie kann Anträge stellen,

und versuchen, die Politik der Bundesregierung zu beeinflussen.

Eine Fraktion kann darin etwa die Regierung auffordern,

dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten.

Mit einem Antrag kann eine Fraktion die Regierung auch drängen

den Entwurf für ein Gesetz vorzulegen.

Eine Fraktion kann außerdem der Bundesregierung umfangreiche Fragen stellen,

die diese beantworten muss.

So können die Abgeordneten die Regierung sozusagen

„in die Zange nehmen“, also kontrollieren.

Zudem kann eine Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragen,

so dass jeder nachlesen kann, welcher Abgeordnete sich für

Ja, für Nein oder für Enthaltung bei einer Sache entschieden hat.

Außerdem kann eine Fraktion eine sogenannte Aktuelle Stunde beantragen,

also eine Aussprache im Bundestag zu einem ihr wichtigen Thema.

Um all diese Dinge zu planen,

treffen sich die Abgeordneten einer Fraktion in jeder Sitzungswoche.

Bei der Fraktionssitzung erörtern sie auch zum Beispiel

die politische Lage oder beschließen Gesetzentwürfe.

Bleibt die Frage: Kann sich eine Fraktion verändern?

Ja, das kann sie.

Fraktionen müssen nicht für die Ewigkeit bestehen,

nicht einmal für die Zeit einer Legislaturperiode:

Die Fraktionsgröße kann sich ebenfalls ändern.

Dafür kommen ganz unterschiedliche Gründe in Frage:

Etwa wenn einzelne Abgeordnete die Fraktion wechseln.

Oder wenn Fraktionen fusionieren

oder einzelne Gruppen sich abspalten.

Oder wenn Mandate aberkannt, freiwillig aufgegeben

und nicht neu besetzt werden können.

Also, wenn Bundestagsabgeordnete ausscheiden.

Zudem können Parlamentarier ihre Mitgliedschaft

in der Fraktion jederzeit kündigen oder umgekehrt

von der Fraktion ausgeschlossen werden.

Übrigens: Die Stärke einer Fraktion ist entscheidend,

wenn es darum geht, Ämter und Ausschüsse zu besetzen.

Zum Abschluss nochmal folgende Frage:

Muss ein Abgeordneter im Bundestag einer Fraktion angehören?

Nein. Es gibt auch fraktionslose Parlamentarier,

diese haben allerdings weniger Rechte.

Sie können nur eine Sorte von Anträgen stellen,

und zwar zur Geschäftsordnung.

Außerdem haben sie weniger Möglichkeiten,

der Bundesregierung Fragen zu stellen.

Auch in den Ausschüssen des Bundestages,

also den Arbeitseinheiten,

haben fraktionslose Abgeordnete weniger Einfluss.

Sie dürfen nur als beratende Mitglieder tätig werden und nicht abstimmen.

Und im Plenum haben fraktionslose Abgeordnete

– wortwörtlich - weniger zu sagen:

Ihre Redezeit ist kürzer.

Mehr Informationen zum Bundestag

findet ihr auf mitmischen.de,

dem Jugendportal des Deutschen Bundetages.