Flüchtlinge dürfen das
„Wer betrügt der fliegt“.
Unvergessen der markige Slogan, mit dem Horst Seehofer vor fünf Jahren die CSU
in den Europawahlkampf führte.
Damals mit dem Anspruch, gegen illegale Wirtschaftsmigranten, die mit falschen Angaben das
deutsche Sozialsystem missbrauchten, vorzugehen.
Dann kam 2015.
Und unter Angela Merkels berühmt-berüchtigter „Wir schaffen das“-Doktrin der unkontrollierten
Zuwanderung wurde alles anders.
Unter dem Beifall von SPD und Grünen wurde das Dublin-Abkommen, wonach jeder Flüchtling
in dem EU-Land Asyl beantragen muss, das er oder sie zuerst betritt, außer Kraft gesetzt.
Defacto bis heute.
Ernsthafte Kontrollen gab es nicht mehr, weder an den Grenzen noch bei den Ausländerbehörden.
Angaben der Flüchtlinge über ihre angebliche Herkunft wurden oft ungeprüft übernommen.
Das BAMF war und ist in vielen Belangen noch überfordert.
Und Merkels Flüchtlingschaos hält an.
Selbst heute, über drei Jahre später hat eine Vielzahl von Ausländerbehörden noch
nicht einmal Geräte zur Erfassung von Fingerabdrücken, und wenn, dann oft kein geschultes Personal
zur Bedienung der Geräte.
Wozu auch, wenn Länder wie Italien oder Spanien ankommende Flüchtlinge nach wie vor ohne
Registrierung weiter nach Deutschland schicken.
Und damit das Eurodac-System ad absurdum führen.
Auch unberechtigter und mehrfacher Bezug von Sozialleistungen ist unter Asylbewerbern verbreitet,
und selbst wenn es herauskommt, nach wie vor ohne Konsequenzen.
Denn falsche Angaben im Asylverfahren bleiben bis heute rechtlich folgenlos.
Ein Antrag des Bundesinnenministeriums, solche Falschangaben und Identitätstäuschungen endlich
zu sanktionieren, wird von Katarina Barleys Justizministerium hinter den Kulissen seit
Wochen hartnäckig torpediert und bekämpft.
Barleys Motto ist offensichtlich: „legal, illegal, scheißegal“.
Knapp 60 Prozent der Asylbewerber haben im ersten Halbjahr 2018 ihren Antrag ohne Papiere gestellt.
Das BAMF kann dann nur anhand der Aussagen der Antragsteller entscheiden.
Es gibt weder offizielle Angaben, wie viele der Antragsteller falsche Angaben machen,
noch über die Gründe bei Ablehnungen des Schutzstatus.
Dass diese Politik nicht nur einen funktionierenden Rechtsstaat untergräbt, sondern zwangsläufig
auch die Gesellschaft immer tiefer spaltet, ist logisch.
Was soll ein Hartz-4-Bezieher, der bei falschen Angaben umgehend sanktioniert wird, dabei
denken?
Was ein Angestellter, der wegen eines Pfand-Bons schon gefeuert wird oder zumindest eine Abmahnung
erhält?
Was der Steuerzahler, der gegenüber dem Finanzamt zur Wahrheit verpflichtet ist und dessen Unehrlichkeit
strafrechtlich verfolgt wird.
Es stellt sich damit automatisch die Frage nach der Gleichheitsbehandlung, die im Grundgesetz
als wichtigster Grundsatz verankert ist.
Und die hier beschädigt wird.
Wir brauchen klare Regeln, die für alle gelten.
Dafür zu sorgen, ist vor allem Aufgabe des Justizministeriums.
Das gilt für alle Bereiche der Gesellschaft und damit natürlich auch für diejenigen,
die bei uns vorübergehend Schutz suchen oder auch dauerhaft bleiben wollen.
Wer betrügt, kann nicht gleich fliegen, dafür sind die rechtlichen Hürden und vor allem
die anhaltende Überlastung der Behörden zu groß.
Aber wer betrügt, darf dafür nicht auch noch belohnt werden.
Das ist völlig falsch verstandene Toleranz und kontraproduktiv für jeden Versuch von Integration.
Anstatt sich also mit Frauenquoten für den Bundestag zu beschäftigen, sollte Frau Barley
besser diese dringlichen Probleme angehen, bevor sie als SPD-Spitzenkandidatin in den
EU-Wahlkampf einsteigt.