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Nachrichten, # Könnte die AfD verboten werden?

# Könnte die AfD verboten werden?

Warum die AfD verboten werden könnte. Das ist der Titel einer Analyse der Organisation Deutsches Institut für Menschenrechte, das vom Bundestag finanziert wird. Und der Inhalt dieser Analyse, die Anfang Juni 2023 erschienen ist, hat es in sich. Zitat. Also vereinfacht gesagt, die AfD wäre für unsere Demokratie so gefährlich, dass sie verboten werden könnte. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Ricarda Lang, die Chefin der Grünen. Die hatte Ende 2022 schon gefordert, dass ein Verbot der AfD, Zitat, Ganz ähnlich geäußert hatten sich zuvor schon der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz von der CDU, und der SPD-Innenminister von Thüringen, Georg Mayer. Der Tenor ist, Auch im Netz liest man solche Forderungen immer wieder. Gerade auch aktuell, wo die AfD auf Rekordwerte im Bund und in Ostdeutschland kommt. Aber ist so ein Verbot überhaupt realistisch? Wie würde es dazu kommen? Und was wären die Folgen? Darum geht's jetzt. SWR 2021 Am Ende sind sich die Richter einig. Die Partei darf nicht mehr länger existieren. Sie sei eine Nachfolgerin der Nazi-Partei NSDAP und stelle eine große Gefahr für unsere Demokratie dar. Ihre Mitglieder offen rassistisch. Ihre Methoden faschistisch. Ihre Struktur völlig undemokratisch. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, Das Urteil ist deshalb ganz klar. Die Partei ist verfassungswidrig und wird deshalb aufgelöst. Es ist eine Entscheidung, die wirkt wie ein Erdbeben. So etwas hat es bis dahin in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben. Eine Demokratie verbietet eine Partei. Gefällt wird das Urteil Ende Oktober 1952. Und betroffen davon ist die SRP, kurz für Sozialistische Reichspartei. Eine Partei, die zu wesentlichen Teilen aus ehemaligen Mitgliedern der NSDAP besteht. Über Umwege hat sie es geschafft, zwei ihrer Leute als Abgeordnete im Bundestag zu platzieren. Auch in einigen Landtagen ist sie präsent. Keine Übermacht, aber auch nicht völlig unbedeutend. Mit seiner Entscheidung schaffte das Bundesverfassungsgericht damals einen Präzedenzfall. Eine Art Muster für Entscheidungen in der Zukunft. Bis heute gilt das Urteil vom Oktober 1952 als Maßstab dafür, was gegeben sein muss, damit eine Partei in Deutschland verboten werden kann. Wichtig wird das rund vier Jahre später. Da geht es nämlich um die nächste Partei, die verboten werden soll. Die KPD, die kommunistische Partei Deutschlands. Auch hier entscheidet das Bundesverfassungsgericht, die Partei muss aufgelöst werden. In der Begründung für diese Entscheidung heißt es, Zitat, zu der freiheitlichen demokratischen Ordnung einnimmt, sind zahlreich und unwiderleglich. Die Hintergründe sind etwas anders als bei der SRP, aber das Fazit ist das Gleiche. Eine Partei, die sich verfassungswidrig verhält, darf in der Bundesrepublik Deutschland nicht existieren. Berufen können sich die Richter auf unsere Verfassung, das Grundgesetz. Dort heißt es in Artikel 21 Absatz 2, oder zu beseitigen, oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. In Artikel 3 wird ergänzt, dass diese Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden müssen. Es ist möglich, dass Parteien ausgeschlossen werden, aber weiterhin existieren dürfen. Zentral bei all dem ist ein Wort, das auch in Artikel 21 auftaucht. Eine Partei muss verfassungswidrig sein. Ist sie nur in Anführungszeichen verfassungsfeindlich, dann reicht das nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht schreibt dazu, Also, um es mal ein bisschen einfacher, deutlicher zu sagen, nur dann, wenn eine Partei dazu in der Lage sein könnte, in Deutschland tatsächlich einen Umsturz durchzuführen und konkrete Schritte in diese Richtung unternimmt, nur dann besteht eine Chance, dass sie verboten werden könnte. Das sind ganz schön viele Definitionen, wie so oft im juristischen Bereich, aber genau das ist auch wichtig in einer Demokratie. Ansonsten könnte die Regierung willkürlich Parteien verbieten, die ihr nicht passen. So wie die Nationalsozialisten das 1933 gemacht haben. Da gab es nach wenigen Monaten keine einzige Partei mehr, nur noch die NSDAP. Heute ist das schwieriger. Zum einen wegen der hohen gesetzlichen Hürden, die die Partei dann gar nichts anrichten kann. Unsere Verfassung regelt das so. Die Regierung, der Bundestag oder der Bundesrat können zwar das Verbot einer Partei beim Bundesverfassungsgericht beantragen, aber entschieden wird darüber nur vom Gericht. In einem aufwendigen Verfahren. Niemand sonst hat etwas mitzubestimmen. Zuerst prüfen die Richter, ob der Antrag eine realistische Chance hat. Wenn nicht, dann war's das schon. Sind mindestens zwei Drittel der Richter aber der Meinung, die Partei wäre verfassungswidrig, geht es weiter. Die Richter führen eine Voruntersuchung durch, um Befangenheit zu vermeiden. Gibt es von dort eine Zustimmung, kommt es zur mündlichen Verhandlung und am Ende gibt es ein Urteil. Dieses Urteil muss nicht endgültig sein. Die Partei hat danach die Möglichkeit, eine sogenannte Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil, bleibt die Partei verboten, revidiert er es, muss das Verfahren neu aufgerollt werden. So weit die Theorie. In der Praxis gab es bisher in der Geschichte der Bundesrepublik nur vier ernsthafte Versuche, eine Partei zu verbieten. Zwei davon waren erfolgreich, nämlich die in den 1950er-Jahren gegen die SRP und gegen die KPD. Gescheitert sind dagegen zwei Verbotsanträge gegen die rechtsextreme NPD. Beim ersten Mal, 2003, hat das Bundesverfassungsgericht gar nicht erst verhandelt. Und 2017, beim zweiten Mal, hat das Verfassungsgericht zwar verhandelt und auch geurteilt, dass die NPD verfassungswidrig sei. Allerdings waren die Richter der Meinung, dass ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD nicht wirklich realistisch wäre. Oder anders gesagt, die Richter fanden die NPD zu unwichtig, um sie zu verbieten. Stattdessen haben sie ihr nur die Finanzierung entzogen. Das hatte ich vorhin schon mal kurz erwähnt. Es heißt also, verboten wurden in der gesamten fast 75-jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nur insgesamt zwei Parteien. Die SRP und die KPD. Aber könnte eventuell bald eine dritte Partei dazukommen? Nämlich die Alternative für Deutschland, die AfD? Ins Spiel gebracht hat das vor allem die Partei die Grünen, die Ende 2022 öffentlich gemacht haben, dass sie ein Verbot der AfD prüfen wollen. Das Kernargument damals war, die AfD wäre eine rechtsextremistische Partei, die unsere Demokratie nach und nach abschaffen wollen würde. Ricarda Lang, die Chefin der Grünen, meinte dazu im Dezember 2022 beim Sender Welt, Da ist eine Partei, die diese Demokratie und am Ende auch dieses Land zutiefst verachtet. Die sich gerade zum Sprachrohr von Wladimir Putin macht. Hintergrund damals waren bekanntgewordene Umsturzpläne sogenannter Reichsbürger, zu denen auch eine einflussreiche AfD-Politikerin gehört hatte. Einige Monate zuvor hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz bekanntgegeben, dass es die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und die Partei auf Bundesebene beobachten würde. Ein Gericht hatte dieses Vorgehen später bestätigt. Dass die Grünen und einige Politiker anderer Parteien angebracht haben, war, wer so verstrickt sei und dann auch noch verdächtigt würde, extremistisch zu sein, der würde verfassungswidrig handeln. Passiert ist allerdings erst einmal nichts. Bis Anfang Juni 2023 dann das Gutachten des Instituts für Menschenrechte veröffentlicht worden ist, aus dem ich am Anfang schon zitiert habe. Das heizt die Debatte noch einmal an, genauso wie die Umfragewerte der AfD. Das Gutachten fasst, so heißt es im Titel, Schauen wir mal ein bisschen genauer rein. Wie kommt das Gutachten zu seinem Fazit, die AfD wäre verfassungswidrig? Erstens sagt es, die AfD habe sich über die Jahre hinweg immer weiter radikalisiert und sei inzwischen eine gesichert rechtsextreme Partei. Zweitens, die AfD würde grundgesetzliche Prinzipien missachten, z.B. die Menschenwürde. Und drittens, die AfD hätte eine völkisch-nationalistische Grundausrichtung und sei in ihren Programmen und Handeln rassistisch und menschenverachtend. Das ist nur eine grobe Zusammenfassung, das komplette Gutachten, wenn ihr das lesen wollt, ist unten in der Infobox verlinkt. Vieles von dem, was in diesem Gutachten steht, findet man z.B. auch in einem öffentlichen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Das hat das Bundesamt vor einiger Zeit über die AfD erstellt. Auch das habe ich euch unten in der Infobox verlinkt. Das wurde im Netz geliegt, selbst veröffentlicht hat es nicht. Nehmen wir an, die Bundesregierung oder der Bundestag oder der Bundesrat folgen mehrheitlich diesen Ansichten. Sie übernehmen die Argumentationen und beantragen beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD. Was würde dann passieren? Zunächst natürlich, es würde eine umfangreiche Prüfung geben. Ob die tatsächlich dazu führt, dass ein Verfahren eingeleitet wird, das ist extrem unsicher. Aber gehen wir mal davon aus, es kommt tatsächlich zu einer mündlichen Verhandlung. Eine Verhandlung, an deren Ende die Richter mehrheitlich sagen, ja, die AfD ist verfassungswidrig und wird verboten. Ein Widerspruch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte würde scheitern. Um es noch mal zu betonen, das ist alles komplett fiktiv. Aber gehen wir das mal weiter durch. Die Folge wäre, die komplette Partei und alle ihre Unterorganisationen müssten sich auflösen. Das Vermögen würde eingezogen werden, die AfD würde aufhören zu existieren. Am gravierensten dabei wäre sicher, die AfD würde alle ihre Sitze in sämtlichen Parlamenten ersatzlos verlieren, vom Gemeinderat bis zum Bundestag. Weil die AfD nirgendwo in der Regierung ist, hätte das zwar keine direkten Auswirkungen, aber vor allem in Ostdeutschland würde die Opposition dadurch massiv schrumpfen. In Sachsen zum Beispiel, wo die AfD fast ein Drittel aller Sitze im Landtag hat. Natürlich hätte das auch Folgen für die Mitarbeiter der Mandatsträger. Sie würden ihre Jobs verlieren, so wie andere hauptamtliche Mitarbeiter der AfD auch. Es gibt da jetzt keinen Arbeitgeber mehr, sie alle wären über Nacht arbeitslos. Sie würden in die Arbeitslosigkeit gehen. Ganz klar, ähnlich wie 1952 und 1956, wäre das ein politisches Beben. Allerdings noch deutlich heftiger als in den 1950er-Jahren. Denn anders als die Parteien damals, ist die AfD eine einflussreiche politische Kraft und hat dementsprechend viele Anhänger hinter sich. Auch viele Mitglieder. Wie würden die sich verhalten, wenn ihre, in Anführungszeichen, Partei plötzlich verboten würde? Vermutlich mit Protesten. In Ostdeutschland könnten Zehntausende Menschen auf die Straßen gehen, es könnte zu Ausschreitungen kommen. Gleichzeitig wäre ein Verbot der AfD wahrscheinlich alles andere als nachhaltig. Auch wenn es gesetzlich verboten ist, Nachfolgerorganisationen zu gründen, mit ein paar juristischen Winkelzügen könnte schon am Tag des Parteiverbots eine neue Partei an den Start gehen, die der AfD personell und inhaltlich zu 100 Prozent nahe steht. Die AfD wäre damit zwar weg, aber sozusagen die AfD 2.0 stünde direkt zur Stelle. Denn klar ist, mit der Auflösung einer Partei beseitigt man nicht direkt die Gründe, warum es diese Partei gibt und warum sie so erfolgreich ist. Das wäre so, als würde man bei einer Pflanze die Blüte abschneiden. Irgendwann wächst diese Pflanze mutmaßlich nach. So wäre das auch in diesem Fall. Deshalb ist, so würde ich es einschätzen, ein Verbotsantrag gegen die AfD momentan unwahrscheinlich. Nicht nur weil es für die Antragsteller schwierig werden dürfte, wasserdicht nachzuweisen, dass die Partei im Gesamten verfassungswidrig ist, sondern auch, weil die Folgen Unruhe und eine garantierte Neugründung wären. Das räumen auch Politiker wie der CDU-Chef Friedrich Merz ein, und sie fordern stattdessen eine politische Auseinandersetzung mit der AfD. Das wird in dem Gutachten des Instituts für Menschenrechte auch angesprochen. Andere sagen, wir müssen die Ursachen des Erfolgs der Partei anpacken und grundlegende Probleme bei uns im Land lösen. Mehr dazu erfahrt ihr auch in dem Video, auf dem ich verlinkt habe. Dann ist da noch ein Argument, das immer wieder angebracht wird. Scheitert ein Verbotsantrag gegen die AfD, dann könnte die Partei das PR-mäßig ausnutzen. Nach dem Motto, sogar das Bundesverfassungsgericht bescheinigt uns, dass wir echte Demokraten sind. Außerdem wäre es für die AfD eine gute Möglichkeit, sich als Opfer eines angeblichen Komplots der anderen Parteien darzustellen, der Altparteien, wie die AfD sagt. Die Lesart wäre, wir haben Recht, und deshalb wollen die anderen uns verbieten. Deshalb, dass es überhaupt einen Versuch geben wird, die AfD zu verbieten, das ist unwahrscheinlich. Ein tatsächliches Verbot noch unwahrscheinlicher. Aber was denkt ihr denn? Sind ihr plausible Argumente, die für ein Verbot der AfD sprechen? Wie würdet ihr so ein Verbot bewerten? Schreibt das gerne unten in die Kommentare und bitte, wie immer bei solchen Themen, bleibt sachlich. Neben mir findet ihr noch mal das Video zum Erfolg der AfD momentan, das ich vorhin schon mal kurz angesprochen habe, in dem es um die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geht. Danke fürs Zuschauen und bis zum nächsten Mal.


# Könnte die AfD verboten werden? # Could the AfD be banned? # ¿Podría prohibirse la AfD? # Poderá o AfD ser banido? # AfD yasaklanabilir mi? # AfD 会被禁止吗?

Warum die AfD verboten werden könnte. Das ist der Titel einer Analyse der Organisation Deutsches Institut für Menschenrechte, das vom Bundestag finanziert wird. This is the title of an analysis by the organization German Institute for Human Rights, which is funded by the Bundestag. Und der Inhalt dieser Analyse, die Anfang Juni 2023 erschienen ist, hat es in sich. And the content of this analysis, published in early June 2023, has it all. Zitat. Also vereinfacht gesagt, die AfD wäre für unsere Demokratie so gefährlich, dass sie verboten werden könnte. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Ricarda Lang, die Chefin der Grünen. Ricarda Lang, the head of the Green Party, comes to a similar conclusion. Die hatte Ende 2022 schon gefordert, dass ein Verbot der AfD, Zitat, Ganz ähnlich geäußert hatten sich zuvor schon der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz von der CDU, und der SPD-Innenminister von Thüringen, Georg Mayer. The had already demanded at the end of 2022 that a ban of the AfD, quote, Quite similarly had already expressed themselves before the former east representative of the Federal Government, Marco Wanderwitz of the CDU, and the SPD Minister of the Interior of Thuringia, Georg Mayer. Der Tenor ist, Auch im Netz liest man solche Forderungen immer wieder. Gerade auch aktuell, wo die AfD auf Rekordwerte im Bund und in Ostdeutschland kommt. Aber ist so ein Verbot überhaupt realistisch? Wie würde es dazu kommen? Und was wären die Folgen? Darum geht's jetzt. SWR 2021 Am Ende sind sich die Richter einig. Die Partei darf nicht mehr länger existieren. Sie sei eine Nachfolgerin der Nazi-Partei NSDAP und stelle eine große Gefahr für unsere Demokratie dar. Ihre Mitglieder offen rassistisch. Ihre Methoden faschistisch. Ihre Struktur völlig undemokratisch. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, Das Urteil ist deshalb ganz klar. Die Partei ist verfassungswidrig und wird deshalb aufgelöst. Es ist eine Entscheidung, die wirkt wie ein Erdbeben. So etwas hat es bis dahin in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben. Eine Demokratie verbietet eine Partei. Gefällt wird das Urteil Ende Oktober 1952. Und betroffen davon ist die SRP, kurz für Sozialistische Reichspartei. Eine Partei, die zu wesentlichen Teilen aus ehemaligen Mitgliedern der NSDAP besteht. Über Umwege hat sie es geschafft, zwei ihrer Leute als Abgeordnete im Bundestag zu platzieren. Auch in einigen Landtagen ist sie präsent. Keine Übermacht, aber auch nicht völlig unbedeutend. Mit seiner Entscheidung schaffte das Bundesverfassungsgericht damals einen Präzedenzfall. Eine Art Muster für Entscheidungen in der Zukunft. Bis heute gilt das Urteil vom Oktober 1952 als Maßstab dafür, was gegeben sein muss, damit eine Partei in Deutschland verboten werden kann. Wichtig wird das rund vier Jahre später. Da geht es nämlich um die nächste Partei, die verboten werden soll. Die KPD, die kommunistische Partei Deutschlands. Auch hier entscheidet das Bundesverfassungsgericht, die Partei muss aufgelöst werden. In der Begründung für diese Entscheidung heißt es, Zitat, zu der freiheitlichen demokratischen Ordnung einnimmt, sind zahlreich und unwiderleglich. Die Hintergründe sind etwas anders als bei der SRP, aber das Fazit ist das Gleiche. Eine Partei, die sich verfassungswidrig verhält, darf in der Bundesrepublik Deutschland nicht existieren. Berufen können sich die Richter auf unsere Verfassung, das Grundgesetz. Dort heißt es in Artikel 21 Absatz 2, oder zu beseitigen, oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. In Artikel 3 wird ergänzt, dass diese Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden müssen. Es ist möglich, dass Parteien ausgeschlossen werden, aber weiterhin existieren dürfen. Zentral bei all dem ist ein Wort, das auch in Artikel 21 auftaucht. Eine Partei muss verfassungswidrig sein. Ist sie nur in Anführungszeichen verfassungsfeindlich, dann reicht das nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht schreibt dazu, Also, um es mal ein bisschen einfacher, deutlicher zu sagen, nur dann, wenn eine Partei dazu in der Lage sein könnte, in Deutschland tatsächlich einen Umsturz durchzuführen und konkrete Schritte in diese Richtung unternimmt, nur dann besteht eine Chance, dass sie verboten werden könnte. Das sind ganz schön viele Definitionen, wie so oft im juristischen Bereich, aber genau das ist auch wichtig in einer Demokratie. Ansonsten könnte die Regierung willkürlich Parteien verbieten, die ihr nicht passen. So wie die Nationalsozialisten das 1933 gemacht haben. Da gab es nach wenigen Monaten keine einzige Partei mehr, nur noch die NSDAP. Heute ist das schwieriger. Zum einen wegen der hohen gesetzlichen Hürden, die die Partei dann gar nichts anrichten kann. Unsere Verfassung regelt das so. Die Regierung, der Bundestag oder der Bundesrat können zwar das Verbot einer Partei beim Bundesverfassungsgericht beantragen, aber entschieden wird darüber nur vom Gericht. In einem aufwendigen Verfahren. Niemand sonst hat etwas mitzubestimmen. Zuerst prüfen die Richter, ob der Antrag eine realistische Chance hat. Wenn nicht, dann war's das schon. Sind mindestens zwei Drittel der Richter aber der Meinung, die Partei wäre verfassungswidrig, geht es weiter. Die Richter führen eine Voruntersuchung durch, um Befangenheit zu vermeiden. Gibt es von dort eine Zustimmung, kommt es zur mündlichen Verhandlung und am Ende gibt es ein Urteil. Dieses Urteil muss nicht endgültig sein. Die Partei hat danach die Möglichkeit, eine sogenannte Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil, bleibt die Partei verboten, revidiert er es, muss das Verfahren neu aufgerollt werden. So weit die Theorie. In der Praxis gab es bisher in der Geschichte der Bundesrepublik nur vier ernsthafte Versuche, eine Partei zu verbieten. Zwei davon waren erfolgreich, nämlich die in den 1950er-Jahren gegen die SRP und gegen die KPD. Gescheitert sind dagegen zwei Verbotsanträge gegen die rechtsextreme NPD. Beim ersten Mal, 2003, hat das Bundesverfassungsgericht gar nicht erst verhandelt. Und 2017, beim zweiten Mal, hat das Verfassungsgericht zwar verhandelt und auch geurteilt, dass die NPD verfassungswidrig sei. Allerdings waren die Richter der Meinung, dass ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD nicht wirklich realistisch wäre. Oder anders gesagt, die Richter fanden die NPD zu unwichtig, um sie zu verbieten. Stattdessen haben sie ihr nur die Finanzierung entzogen. Das hatte ich vorhin schon mal kurz erwähnt. Es heißt also, verboten wurden in der gesamten fast 75-jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nur insgesamt zwei Parteien. Die SRP und die KPD. Aber könnte eventuell bald eine dritte Partei dazukommen? Nämlich die Alternative für Deutschland, die AfD? Ins Spiel gebracht hat das vor allem die Partei die Grünen, die Ende 2022 öffentlich gemacht haben, dass sie ein Verbot der AfD prüfen wollen. Das Kernargument damals war, die AfD wäre eine rechtsextremistische Partei, die unsere Demokratie nach und nach abschaffen wollen würde. Ricarda Lang, die Chefin der Grünen, meinte dazu im Dezember 2022 beim Sender Welt, Da ist eine Partei, die diese Demokratie und am Ende auch dieses Land zutiefst verachtet. Die sich gerade zum Sprachrohr von Wladimir Putin macht. Hintergrund damals waren bekanntgewordene Umsturzpläne sogenannter Reichsbürger, zu denen auch eine einflussreiche AfD-Politikerin gehört hatte. Einige Monate zuvor hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz bekanntgegeben, dass es die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und die Partei auf Bundesebene beobachten würde. Ein Gericht hatte dieses Vorgehen später bestätigt. Dass die Grünen und einige Politiker anderer Parteien angebracht haben, war, wer so verstrickt sei und dann auch noch verdächtigt würde, extremistisch zu sein, der würde verfassungswidrig handeln. Passiert ist allerdings erst einmal nichts. Bis Anfang Juni 2023 dann das Gutachten des Instituts für Menschenrechte veröffentlicht worden ist, aus dem ich am Anfang schon zitiert habe. Das heizt die Debatte noch einmal an, genauso wie die Umfragewerte der AfD. Das Gutachten fasst, so heißt es im Titel, Schauen wir mal ein bisschen genauer rein. Wie kommt das Gutachten zu seinem Fazit, die AfD wäre verfassungswidrig? Erstens sagt es, die AfD habe sich über die Jahre hinweg immer weiter radikalisiert und sei inzwischen eine gesichert rechtsextreme Partei. Zweitens, die AfD würde grundgesetzliche Prinzipien missachten, z.B. die Menschenwürde. Und drittens, die AfD hätte eine völkisch-nationalistische Grundausrichtung und sei in ihren Programmen und Handeln rassistisch und menschenverachtend. Das ist nur eine grobe Zusammenfassung, das komplette Gutachten, wenn ihr das lesen wollt, ist unten in der Infobox verlinkt. Vieles von dem, was in diesem Gutachten steht, findet man z.B. auch in einem öffentlichen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Das hat das Bundesamt vor einiger Zeit über die AfD erstellt. Auch das habe ich euch unten in der Infobox verlinkt. Das wurde im Netz geliegt, selbst veröffentlicht hat es nicht. Nehmen wir an, die Bundesregierung oder der Bundestag oder der Bundesrat folgen mehrheitlich diesen Ansichten. Sie übernehmen die Argumentationen und beantragen beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD. Was würde dann passieren? Zunächst natürlich, es würde eine umfangreiche Prüfung geben. Ob die tatsächlich dazu führt, dass ein Verfahren eingeleitet wird, das ist extrem unsicher. Aber gehen wir mal davon aus, es kommt tatsächlich zu einer mündlichen Verhandlung. Eine Verhandlung, an deren Ende die Richter mehrheitlich sagen, ja, die AfD ist verfassungswidrig und wird verboten. Ein Widerspruch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte würde scheitern. Um es noch mal zu betonen, das ist alles komplett fiktiv. Aber gehen wir das mal weiter durch. Die Folge wäre, die komplette Partei und alle ihre Unterorganisationen müssten sich auflösen. Das Vermögen würde eingezogen werden, die AfD würde aufhören zu existieren. Am gravierensten dabei wäre sicher, die AfD würde alle ihre Sitze in sämtlichen Parlamenten ersatzlos verlieren, vom Gemeinderat bis zum Bundestag. Weil die AfD nirgendwo in der Regierung ist, hätte das zwar keine direkten Auswirkungen, aber vor allem in Ostdeutschland würde die Opposition dadurch massiv schrumpfen. In Sachsen zum Beispiel, wo die AfD fast ein Drittel aller Sitze im Landtag hat. Natürlich hätte das auch Folgen für die Mitarbeiter der Mandatsträger. Sie würden ihre Jobs verlieren, so wie andere hauptamtliche Mitarbeiter der AfD auch. Es gibt da jetzt keinen Arbeitgeber mehr, sie alle wären über Nacht arbeitslos. Sie würden in die Arbeitslosigkeit gehen. Ganz klar, ähnlich wie 1952 und 1956, wäre das ein politisches Beben. Allerdings noch deutlich heftiger als in den 1950er-Jahren. Denn anders als die Parteien damals, ist die AfD eine einflussreiche politische Kraft und hat dementsprechend viele Anhänger hinter sich. Auch viele Mitglieder. Wie würden die sich verhalten, wenn ihre, in Anführungszeichen, Partei plötzlich verboten würde? Vermutlich mit Protesten. In Ostdeutschland könnten Zehntausende Menschen auf die Straßen gehen, es könnte zu Ausschreitungen kommen. Gleichzeitig wäre ein Verbot der AfD wahrscheinlich alles andere als nachhaltig. Auch wenn es gesetzlich verboten ist, Nachfolgerorganisationen zu gründen, mit ein paar juristischen Winkelzügen könnte schon am Tag des Parteiverbots eine neue Partei an den Start gehen, die der AfD personell und inhaltlich zu 100 Prozent nahe steht. Die AfD wäre damit zwar weg, aber sozusagen die AfD 2.0 stünde direkt zur Stelle. Denn klar ist, mit der Auflösung einer Partei beseitigt man nicht direkt die Gründe, warum es diese Partei gibt und warum sie so erfolgreich ist. Das wäre so, als würde man bei einer Pflanze die Blüte abschneiden. Irgendwann wächst diese Pflanze mutmaßlich nach. So wäre das auch in diesem Fall. Deshalb ist, so würde ich es einschätzen, ein Verbotsantrag gegen die AfD momentan unwahrscheinlich. Nicht nur weil es für die Antragsteller schwierig werden dürfte, wasserdicht nachzuweisen, dass die Partei im Gesamten verfassungswidrig ist, sondern auch, weil die Folgen Unruhe und eine garantierte Neugründung wären. Das räumen auch Politiker wie der CDU-Chef Friedrich Merz ein, und sie fordern stattdessen eine politische Auseinandersetzung mit der AfD. Das wird in dem Gutachten des Instituts für Menschenrechte auch angesprochen. Andere sagen, wir müssen die Ursachen des Erfolgs der Partei anpacken und grundlegende Probleme bei uns im Land lösen. Mehr dazu erfahrt ihr auch in dem Video, auf dem ich verlinkt habe. Dann ist da noch ein Argument, das immer wieder angebracht wird. Scheitert ein Verbotsantrag gegen die AfD, dann könnte die Partei das PR-mäßig ausnutzen. Nach dem Motto, sogar das Bundesverfassungsgericht bescheinigt uns, dass wir echte Demokraten sind. Außerdem wäre es für die AfD eine gute Möglichkeit, sich als Opfer eines angeblichen Komplots der anderen Parteien darzustellen, der Altparteien, wie die AfD sagt. Die Lesart wäre, wir haben Recht, und deshalb wollen die anderen uns verbieten. Deshalb, dass es überhaupt einen Versuch geben wird, die AfD zu verbieten, das ist unwahrscheinlich. Ein tatsächliches Verbot noch unwahrscheinlicher. Aber was denkt ihr denn? Sind ihr plausible Argumente, die für ein Verbot der AfD sprechen? Wie würdet ihr so ein Verbot bewerten? Schreibt das gerne unten in die Kommentare und bitte, wie immer bei solchen Themen, bleibt sachlich. Neben mir findet ihr noch mal das Video zum Erfolg der AfD momentan, das ich vorhin schon mal kurz angesprochen habe, in dem es um die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geht. Danke fürs Zuschauen und bis zum nächsten Mal.