#kurzerklärt: Was bedeutet die Vorratsdatenspeicherung?
Telefon- und Internetanbieter müssen für 10 Wochen Daten auf Vorrat speichern. Von allen Bürgern:
Und zwar die Rufnummer und die Zeiten von Anfang und Ende eines Telefonats.
Bei Gesprächen über das Internet die Adresse des Internetanschlusses und die “Benutzerkennung”.
Das gilt übrigens auch für versendete und empfangene SMS- und MMS-Nachrichten.
Es werden sogar erfolglose und verpasste Anrufe registriert.
Messenger wie WhatsApp sollen noch nicht gespeichert werden.
Auch Daten über das Surfen im Netz werden 10 Wochen lang gespeichert:
Und zwar von welchem Anschluss aus gesurft wurde - wann und wie lang.
Beim Telefonieren mit dem Handy wird für vier Wochen sogar noch mehr gespeichert:
Nicht nur die Telefonnummer, sondern auch die “internationale Kennung des Endgerätes”.
Also sowohl die eindeutige Kennung des Handys als auch die der Funkzelle. Dadurch wissen die Behörden, von wo aus das Gespräch geführt wurde.
Inhalte - dürfen nicht gespeichert werden. Auch nicht das Surfverhalten. Und: E-Mails sind auch ausgenommen.
Die Vorratsdaten dürfen von den Behörden nur bei “besonders schweren Straftaten” abgefragt werden - z.B. Mord, Vergewaltigung oder Terror.
Und auch nur dann, wenn ein Richter zugestimmt hat.
Mit den Informationen sollen Straftaten, auch Terrorismus, besser verfolgt und sogar verhindert werden können, sagt die Bundesregierung.
Das ist jedoch umstritten.
Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht kommt zum Beispiel zu dem Urteil:
Die Vorratsdatenspeicherung habe weder einen Einfluss auf die Aufklärungsquote von Verbrechen, noch auf die Verhinderung von islamistischen Terroranschlägen.
Wenn überhaupt, könne sie nur in Einzelfällen helfen.
Und vielleicht kippt der Europäische Gerichtshof die Speicherung.
Denn der hat Ende 2016 geurteilt, dass eine generelle, anlasslose Vorratsdatenspeicherung - nicht erlaubt ist.