Gewaltenteilung - Wie funktioniert's?
In Deutschland und etlichen anderen Ländern gibt es die sogenannte Gewaltenteilung. Die
kann man tatsächlich wörtlich nehmen, denn da wird Gewalt geteilt. Allerdings sprechen
wir hier nicht von körperlicher Gewalt.
Als erster machte sich John Locke im 17. Jahrhundert Gedanken zur Gewaltenteilung und diese waren
das Vorbild zum heutigen System. Die Absicht dahinter ist, dass keine der drei Gewalten
zu viel Macht hat. Teilt man sie auf, kann man dies ein Stück weit erreichen.
Die drei Gewalten haben jeweils einen Fachbegriff. Legislative, Exekutive und Judikative. Sich
zu merken, was was ist, ist nicht ganz einfach, zu verstehen, wie es funktioniert, leider
auch nicht.
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie erlässt also Gesetze und gibt vor, was
man darf und was nicht. Die Legislative besteht aus dem Bundesrat und dem Bundestag. Wer also
als Politiker dort unterwegs ist, hat die Macht, über Gesetze mitzubestimmen.
Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt. Sie sorgt dafür, dass die Gesetze auch eingehalten
werden. Da gehört die Bundesregierung und die Bundesverwaltung dazu, also zum Beispiel
unsere Bundeskanzlerin oder auch die Polizei.
Und wenn die Gesetze dann doch nicht eingehalten werden? Dann kommt die Judikative ins Spiel.
Das ist die rechtsprechende Gewalt. Dazu gehört das Bundesverfassungsgericht und die Bundesgerichte.
Alles schön und gut. Wenn sich doch aber am Ende ohnehin alles um die Gesetze dreht,
die die Legislative verabschiedet, wieso ist die Gewaltenteilung dann so wichtig? Weil
sich die Gewalten gegenseitig kontrollieren und beeinflussen. Die Judikative, also die
Gerichte, passt auf, dass die Exekutive, die Verwaltung, selbst auch die Gesetze einhält.
Das gilt auch für die Legislative. Auch der Bundesrat und der Bundestag können nicht
einfach irgendwelche Gesetze erlassen, sondern müssen darauf achten, dass neue Gesetze nicht
im Widerspruch zu alten Gesetzen stehen.
Und die Legislative? Die ist ganz besonders demokratisch, denn sie wählt. Sie wählt
die Exekutive und die Judikative. Genauer gesagt, wählt der Bundestag den Bundeskanzler.
Dieser gehört zur Exekutive. Die Legislative wählt aber auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Das ist eines der wichtigsten Gerichte Deutschlands. Es kommt immer dann zum Zuge, wenn es im größere
Dinge geht, also zum Beispiel, wenn es darum geht, ob bei der letzten Wahl alles mit rechten
Dingen zuging.
Die Exekutive ernennt aber auch Richter. Zwar nicht die, die am Bundesverfassungsgericht
arbeiten, aber die, die am Bundesgerichtshof arbeiten. Das sind also die Richter, die im
Grunde das letzte Wort haben, wenn es um ganz normale Verfahren geht. Zum Beispiel, wenn
man sich einfach nicht einigen kann, wer den Unfall verschuldet hat und jedes Gericht anders
entscheidet, dann hat der Bundesgerichtshof eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Die Exekutive schlägt der Legislative aber auch Gesetze vor. Bevor ein neues Gesetz erlassen
wird, muss es ja schließlich erstmal irgendwie durchdacht werden. Und das macht meistens
die Bundesregierung.
All das ist die sogenannte horizontale Gewaltenteilung. Da diese Gewalten voneinander abhängig sind,
kann man sie quasi nebeneinander stellen, daher auch der Name. Es gibt aber auch eine
vertikale, also eine senkrechte Gewaltenteilung. Diese ist der horizontalen untergeordnet,
für euch aber sicher viel wichtiger. Denn dabei handelt es sich um Regelungen, die zum
Beispiel Bundesländer oder einzelne Landkreise selbst entscheiden können. Die Bildung gehört
hier unter anderem dazu. Diese darf von den einzelnen Bundesländern sehr frei geregelt
werden.
Ganz schön kompliziert und doch irgendwie auch wieder nicht. Wenn da diese vielen Fachbegriffe
nicht wären, wäre das alles viel leichter. Aber dann wäre es ja keine Politik mehr.
Die kann schließlich nicht ohne komplizierte Formulierungen.