Regeln zum Energie-Sparen
Die Bundes-Regierung will, dass alle Energie sparen. Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Unternehmen und die öffentliche Verwaltung. Dafür hat sie jetzt zwei Verordnungen gemacht. Da steht drin, wo und wie Energie gespart werden muss.
Zum Beispiel darf es in Büros in öffentlichen Gebäuden nur noch 19 Grad warm sein. Gebäude und Denkmäler dürfen nicht mehr beleuchtet werden. Auch Leucht-Reklamen müssen ausgeschaltet werden. Laden-Besitzer sollen die Türen von ihren Geschäften zumachen. Private Pools dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden.
Ab Oktober gilt dann eine weitere Spar-Verordnung: Wohnungs-Eigentümer müssen ihre Gas-Heizung jedes Jahr überprüfen lassen. Schlechte Heizungs-Pumpen müssen ausgetauscht werden. Bei Unternehmen soll der Energie-Verbrauch kontrolliert werden.
Die Bundes-Regierung will im Winter 20 Prozent vom Energie-Verbrauch einsparen. Damit soll Deutschland un-abhängiger von Gas aus Russland werden. Bundes-Wirtschafts-Minister Robert Habeck sagt: Alle müssen jetzt mitmachen. Jeder Beitrag zählt.
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Wegen der Abhängigkeit von den Energie-Lieferungen aus Russland hat die Europäische Union einen sogenannten Gas-Notfall-Plan beschlossen. Die Mitglieds-Staaten sollen den Energie-Verbrauch freiwillig von August 2022 bis März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Wenn es große Versorgungs-Engpässe gibt, kann die EU vorschreiben, wie viel Energie jedes Land einsparen muss.
Die Bundes-Regierung ist die Regierung von Deutschland. Zur Bundes-Regierung gehören die Minister und Ministerinnen. Jeder Minister ist für bestimmte Themen zuständig: zum Beispiel für Umwelt, Wirtschaft oder Bildung. Die Bundes-Regierung wird von der Bundes-Kanzlerin oder vom Bundes-Kanzler geleitet.
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