Was sind die Straftatbestände "Betrug" und "Untreue"
Betrug und Untreue sind die beiden wesentlichen Delikte im Wirtschaftsstrafrecht.
Das Wesen der Untreue ist es dabei, dass ein Machthaber, das in aller Regel ein
Geschäftsführer, seine Befugnis über fremdes Vermögen seines Machtgebers, das ist
in aller Regel ein Unternehmen, zu verfügen, missbraucht und dadurch das
Unternehmen schädigt. Dabei geht es oft darum, dass ein Geschäftsführer viel zu
riskante Geschäfte abschließt, durch die dem Unternehmen ein Schaden entsteht.
Für Banken zum Beispiel bedeutet das, dass ein Vorstand Kredite vergibt, hier
nach internen Richtlinien oder aber aus ganz allgemeinen wirtschaftlichen
Gesichtspunkten, nicht vergeben darf, wenn zum Beispiel der Kreditnehmer
ein sehr desolates Unternehmen ist und kleine hinreichenden Sicherheiten für
die Kredite gibt. Wenn er dennoch ausgezahlt wird, dann
erleidet die Bank in aller Regel einen Ausfall und ist in dieser Höhe dann auch
geschädigt. Der Betrug auf der anderen Seite ist ein
selbstschädigender Delikt. Das heißt, das Opfer schädigt sich selbst, weil es vom
Täter getäuscht wird. Der Täter täuscht also dem Opfer bestimmte Tatsachen vor,
auf deren Grundlage das Opfer dann selbst über das Vermögen verfügt, das es
hat, und sich so eben selbst schädigt. Anders als die Untreue, bei der eine
Bereicherung überhaupt nicht erforderlich ist, muss es hier zusätzlich
der Fall sein, dass der Täter sich oder einen Dritten ungerechtfertigt
bereichern will. In der Praxis kommen Betrugshandlungen
oft vor, durch falsche Rechnungen. Wenn nämlich ein Unternehmen seinen
Kunden eine Rechnung stellt, deren Rechnungsinhalt, also die darin genannte
Leistung, tatsächlich nicht oder nicht in dieser Höhe erbracht worden ist, und der
Kunde diese Rechnung dennoch begleicht, dann erleidet auch der Kunde in Höhe der
ungerechtfertigten Zahlung natürlich einen Schaden. Das Unternehmen profitiert
davon, dass es dieses Geld natürlich erhält ohne eine Leistung erbracht zu
haben. Für Betrug und Untreue beträgt der
maximale Strafraum bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Nämlich immer dann, wenn der Schaden, der eingetreten ist, 300.000 Euro übersteigt.
Für Unternehmen bedeutet das, wenn ein Betrug oder Untreue zu ihren Gunsten
begangen worden ist, dass Geldstrafen in Höhe von bis zu 1,3 Millionen Euro
drohen. Wie die meisten Vermögensdelikte haben
auch Betrug und Untreue die Möglichkeit, dass die Strafbarkeit im Nachhinein
beseitigt wird. Man nennt das dann tätige Reue.
Das passiert dadurch, dass der Täter dem Opfer den Schaden ersetzt,
bevor die Strafverfolgungsbehörden von der ganzen Sache Wind bekommen.
Das kann vor allem für Unternehmen sehr interessant sein. Wenn nämlich ein
Unternehmen feststellt, dass Straftaten begangen worden sind, im Unternehmen.
Dass zum Beispiel an einigen Punkten zu viel Geld verrechnet worden ist, dann kann das
Unternehmen meist unter Zuhilfenahme von Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern
interne Ermittlungen durchführen, um festzustellen, was denn da passiert ist.
Wenn sich dann herausstellt, dass tatsächlich ein Betrug vorgefallen ist,
und das Unternehmen den Schadensbetrag noch schnell zurücküberweist, geht das
Unternehmen und in aller Regel auch seine Mitarbeiter völlig straffrei aus.