Steuererklärung als Student - So macht ihr Cash!
Als ich mich neulich durch Facebook gescrolled habe, bin ich über eine Anzeige auf etwas gestoßen,
das mich ziemlich neugierig gemacht hat.
Und zwar geht es dabei um diese Veranstaltung hier: Ein Steuerseminar für Studenten.
Angeblich lerne ich hier, wie ich durch Steuererklärungen mehrere tausend Euro Studienkosten
vom Finanzamt wieder zurückholen kann.
Das Seminar soll ca. zwei Stunden lang dauern und komplett kostenlos sein.
Beinahe täglich wird dieser Workshop angeboten.
Aber was steckt hinter solchen Versprechen? Kann ich als Student echt so viel Geld durch Steuererklärungen rausholen?
Und kann mir dieses Seminar wirklich dabei helfen?
Ich möchte mehr über den Workshop erfahren und nehme Kontakt zu dem Anbieter auf:
MLP – eine Finanzberatung für Akademiker.
Mit dem Pressesprecher vereinbare ich einen Termin, wann wir mit der Kamera an einem Seminar teilnehmen dürfen.
Ich bin echt gespannt, ob der Workshop halten kann, was er bei Facebook verspricht, und vor allem, wie seriös das Ganze abläuft.
Eine individuelle Beratung findet hier nicht statt.
MLP vermittelt Grundlagen, um die komplexe Steuerthematik grob zu verstehen.
Und auch die Frage, wie ich mehrere tausend Euro vom Finanzamt zurückholen kann, wird beantwortet.
Wie genau: Darauf komme ich später zurück, denn wir dürfen zwar filmen,
konkrete Inhalte aus dem Seminar - dürfen wir aber nicht veröffentlichen.
Nur warum? Die Teilnahme ist doch kostenlos.
Ganz einfach: MLP nutzt das Seminar, um Werbung für sich zu machen. Jeder Student ist ein potentieller Kunde.
Der Deal ist: Steuerinfos gegen Werbung.
In einem Evaluationsbogen werden am Ende persönliche Daten wie Name und Handynummer gefordert.
Mit einer Unterschrift bekommt MLP die Erlaubnis, die Teilnehmer für weitere Beratungen kontaktieren zu dürfen.
In dem Seminar habe ich gelernt, dass es tatsächlich möglich ist,
als Student zum Teil mehrere tausend Euro Studienkosten durch Steuererklärungen zurückzubekommen.
Allerdings ist das ganze schon etwas komplex und auch an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
Deshalb möchte ich genau darüber mit jemandem ganz in Ruhe sprechen.
Dafür bin ich jetzt in Berlin, um hier die Macher einer Website zu treffen:
Eine Website, die sich auf Studenten-Steuererklärungen spezialisiert hat.
Die Macher wissen ganz genau, welche Elemente einer Steuererklärung besonders für Studenten relevant sind.
Als erstes Unternehmen in Deutschland haben sie ein Online-Tool entwickelt,
das durch Hilfestellungen und Tipps - Studenten durch die Steuererklärung führt.
Über diese Tipps - möchte ich mit Johannes sprechen.
Alle Leute reden immer von "was von der Steuer absetzten".
Was genau heißt das denn, "was von der Steuer abzusetzen"?
Man muss zwischen zwei verschiedenen Kostenpunkten unterscheiden.
Zum Einen habe ich private Kosten für Freizeit, etc. Die zahlt mir der Staat nicht zurück.
Dann habe ich Kosten, die nur anfallen, weil ich einen Beruf ausübe
oder um einen Beruf ausüben zu können oder um eine Ausbildung zu absolvieren.
Diese Kosten kann ich von der Steuer absetzen.
Das heißt, sobald ich Steuern gezahlt habe, kann ich Kosten, die aufgewendet wurden, steuerlich geltend machen.
Hast du konkrete Tipps oder Tricks, was ich jetzt als Student alles von der Steuer absetzen kann?
Also grundsätzlich ist es schonmal sehr sehr gut zu wissen, dass man alle Kosten,
die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums entstanden sind, von der Steuer absetzen kann.
Es fängt schonmal allein an mit den Studiengebühren oder Semesterbeiträgen,
Fahrtkosten zur Universität, zur Bibliothek, zum Nebenjob.
Kosten im Zusammenhang mit einer Exkursion, Auslandssemester,
aber auch Anschaffungen für notwendige Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Scanner.
Es gibt aber auch die Möglichkeit für Studenten viele Pauschalen zu nutzen.
Die bergen enormes Sparpotential. Zum Beispiel gibt's die sogenannte Entfernungspauschale.
Das heißt für jeden Kilometer, den ich zur Universität, zur Bibliothek, zum Nebenjob fahre, kriege ich schonmal 30 Cent.
Ob ich Fahrrad fahre, laufe, krieche, fliege,
ich kriege diese 30 Cent. Es gibt eine Pauschale für Arbeitsmittel von 110 Euro, Kontoführung für 16 Euro.
Das ist nicht viel, aber immer ein bisschen was.
Umzug in die Universitätsstadt:
Da gibt's die kompletten Kosten erstattet wenn ich ein Umzugsunternehmen beauftrage und Nachweise habe.
Wenn ich keine Nachweise habe, kriege ich eine Pauschale von um die 750 Euro.
Also, das ist enormes Sparpotential.
Selbst ohne irgendwelche Belege lohnt sich eigentlich schon eine Steuererklärung.
Die Sache hat aber einen Haken.
Wenn ich in der sogenannten Erstausbildung bin - also im Bachelor,
kann ich meine Studienkosten aktuell nur als sogenannte "Sonderausgaben" deklarieren.
Das ist für viele Studenten ein Nachteil, denn:
Um von den Sonderausgaben steuerlich profitieren zu können,
muss ich im selben Jahr, in dem diese Kosten angefallen sind, steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben.
Wenn ich aber in der sogenannten Zweitausbildung bin - das heißt:
entweder eine Ausbildung vor meinem Bachelor gemacht habe, im dualen Studium oder im Master bin,
dann kann ich meine Studienkosten als sogenannte Werbungskosten absetzen.
Und das verändert einiges.
Wenn ich in der Zweitausbildung bin, dann zählen die Studienkosten als sogenannte Werbungskosten.
Diese kann ich auch über einen sogenannte Verlustvortrag in spätere Jahre,
wenn ich mal steuerpflichtiges Einkommen erziele, vortragen und dann werden die mir erstattet.
Verlustvortrag, bisschen einfach ausgedrückt: Steuerbonus für den Berufseinstieg.
Das Ganze könnte ungefähr so funktionieren:
Hier haben wir das Beispiel eines Bachelor-Studenten.
Drei Jahre Bachelor-Studium. Er hatte während dieser drei Jahren keine Einkünfte im Jahr, aber hohe Studienausgaben.
2012: 4000 Euro; 2013: 5500 Euro; 2014: 7000 Euro
Nach seinen drei Jahren Bachelor-Studium hat er damit insgesamt 16.500 Euro an Verlusten angesammelt.
Diese hat sich das Finanzamt gemerkt.
2015 beginnt er jetzt einen Job, verdient 60.000 Euro Jahresgehalt.
Durch die 16.500 Euro, die er als Verluste über seine Studienzeit vorgetragen hat,
verringert sich jetzt sein zu versteuerndes Einkommen von ursprünglich 60.000 Euro auf nur noch 43.500 Euro.
Summa summarum führt das zu einer Steuererstattung von 7700 Euro in etwa.
Das heißt, für dieses Bachelor-Studium bekommt er vom Staat 7700 Euro erstattet.
Johannes empfiehlt, auch im Bachelor eine Steuererklärung zu machen und trotz Erstausbildung
die Studienkosten als Werbungskosten zu deklarieren.
Denn: Das Verfassungsgericht entscheidet bald, ob die steuerliche Unterscheidung nach Erst- und Zweitausbildung - verfassungswidrig ist.
Wie ist das denn sonst? Muss ich z.B. gewisse Fristen einhalten bei der Steuererklärung?
Grundsätzlich ist es so, wenn ich verpflichtet bin eine Steuererklärung abzugeben,
dann ist für mich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung immer der 31. Mai des Folgejahres.
Also, jetzt am 31. Mai 2017 muss ich die Steuererklärung für 2016 abgeben.
Die meisten Studenten sind nicht steuerpflichtig.
Für sie gilt der Abgabetermin: 31. Dezember.
Und was noch hinzukommt, sie dürfen sogar bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung machen
und bis zu 7 Jahre rückwirkend den Verlustvortrag.
Also, bis zum 31. Dezember 2017 kann ich
beispielsweise noch dem Finanzamt meine Studienkosten aus dem Jahr 2010 als Verlust anzeigen.
Eine Steuererklärung lohnt sich fast für jeden Studenten, sagt Johannes.
Doch auch, wenn sein Unternehmen genau damit Geld verdient,
das Finanzministerium hat mir im Anschluss die Sache mit dem Verlustvortrag bestätigt.
An dem Facebook-Versprechen ist also was dran.
Also, für mich ist klar geworden:
Ja, diese Steuerthematik ist erstmal ziemlich komplex.
Aber: Wenn ich mir erstmal bisschen damit beschäftige, dann kann es sich richtig lohnen, eine Steuererklärung zu machen,
erst Recht, wenn ich als Student gar keine Einnahmen habe.
Wenn ihr noch mehr zum Thema wissen wollt, dann schaut doch gerne unten in die Infobox,
da habe ich euch einige hilfreiche Links reingestellt.
Ansonsten war's das von mir und wir, sehen uns.