4- Bestellung Gastronomie
Restaurantfachmann Günter berät die Gäste bei der Wahl von Speisen und Getränken und beantwortet Fragen zur Zubereitungsart und zu Zutaten. Dann nimmt er die Bestellung entgegen und serviert die Getränke und das Essen.
Beraten und servieren
Hier lernst du:
- Gäste zu beraten
- Bestellungen entgegenzunehmen
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Hallo, guten Abend.
GÄSTE:
Guten Abend.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Schon mal die Karten.
FRAU BUTZBACH:
Danke schön.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Bitte sehr. Schon was zu trinken für Sie? Ein Gläschen Wein zum Essen vielleicht?
FRAU BUTZBACH:
Ich hätte gerne einen Weißwein, ja.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Möchten Sie einen Riesling, der ist eher spritzig, oder lieber einen Weißburgunder, der ist ein bisschen milder, fruchtig?
FRAU BUTZBACH:
Dann nehme ich den Weißburgunder.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Den Weißburgunder, gerne. Und für Sie auch ein Glas Wein? Rosé vielleicht zum Hauptgang?
HERR BUTZBACH:
Nee, ich nehm lieber ein Bier.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Ein Pils oder ein Kölsch?
HERR BUTZBACH:
Ich hätt gern ein Kölsch.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Ja? Gerne. Alles klar.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Einmal das Kölsch, bitte schön. Da habe ich für Sie den Weißburgunder. Sie können gerne mal ein Schlückchen probieren.
FRAU BUTZBACH:
Danke.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Bitte schön.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Haben Sie schon entschieden, was Sie essen möchten?
FRAU BUTZBACH:
Ja.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Ja? Was dürfen wir Ihnen denn bringen?
FRAU BUTZBACH:
Für mich gerne die Burrata.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Gerne.
FRAU BUTZBACH:
Die wird ohne Nüsse zubereitet, oder?
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Ja, also wir können … müssen das Dressing ändern, weil Nussöl drin ist, aber das ist kein Problem, das kriegen wir hin.
FRAU BUTZBACH:
Gerne!
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Gerne, für Sie?
HERR BUTZBACH:
Für mich bitte die Gurken-Joghurt-Millefeuille.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Ja, gerne. Bei Ihnen auch irgendwas, worauf wir achten müssen? Irgendwas, was Sie nicht vertragen?
HERR BUTZBACH:
Nee.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Nee, alles gut? Okay.
HERR BUTZBACH:
Ich ess alles.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Und im Hauptgang, was darf ich Ihnen da mitbringen?
FRAU BUTZBACH:
Für mich gerne das Saint-Pierre-Filet.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Den Saint-Pierre, gerne.
HERR BUTZBACH:
Und ich hätt als Hauptgang gerne den Kalbsrücken mit Pfifferlingen und den Kalbsrücken gerne rosa gebraten.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Machen wir, gerne. Alles klar.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Einmal den Saint-Pierre für Sie.
FRAU BUTZBACH:
Danke sehr.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Bitte schön. Und der Kalbsrücken.
HERR BUTZBACH:
Danke.
GÜNTER GROTE-VALLÉE:
Bitte schön. Guten Appetit wünsche ich!
FRAU UND HERR BUTZBACH:
Danke.
Deutsch im Beruf – Profis gesucht Gastronomie Voraussetzung für die Ausbildung Bevor du mit deiner Ausbildung zum Restaurantfachmann bzw. zur Restaurantfachfrau beginnen kannst, muss geprüft werden, ob du die formalen Voraussetzungen er- füllst. Hast du deinen Schulabschluss nicht in Deutschland gemacht? Dann wirst du im Text wichtige Tipps zur Anerkennung deiner Abschlüsse erhalten. Worauf es an- kommt, findest du außerdem unter: https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen- aus-dem-ausland/auslaendische-abschluesse-anerkennen-lassen Abschlüsse anerkennen lassen Es gibt verschiedene Abschlüsse, die du in Deutschland anerkennen lassen musst, damit du dich auf Ausbildungsplätze in der Gastronomie bewerben kannst. Je nachdem ob du deinen Schulabschluss, deinen Berufsabschluss oder sogar deinen Studienabschluss a n- erkennen lassen willst, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Eine große Hilfe sind die Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, die dir bei der Anerkennung mit Rat und Tat zur Seite stehen. https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/auslaendische- abschluesse-anerkennen-lassen Deu t sch zum Mitnehmen | dw .com /berufe | © Deu t sche Welle | Seite 1 / 3
Deutsch im Beruf – Profis gesucht
Gastronomie
Übersetzung und Beglaubigung der Zeugnisse
Außerdem ist es wichtig, dass du deine Abschlusszeugnisse übersetzen lässt. Das sollte
allerdings nur ein staatlich anerkannter oder beeidigter Übersetzer machen. Bei
der Beglaubigung kann dein Übersetzer dir wahrscheinlich nicht weiterhelfen. Aber es
gibt andere Stellen, die dir deine Zeugnisse beglaubigen können, wie
Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Rathaus)
Notare und Notarinnen
Landratsämter
Gerichte
Der Antrag auf Anerkennung
Mit einem Antrag kannst du die Anerkennung deiner Abschlüsse in die Wege leiten. Da-
zu brauchst du deine Aufenthaltserlaubnis, deinen (Reise-)Pass, deine Zeugnisse
und deinen tabellarischen Lebenslauf. Denk daran, dass du den Antrag auf Anerken-
nung frühzeitig stellst, weil die Bearbeitung auch mal vier Monate dauern kann.
Glossar:
Voraussetzungen erfüllen – bestimmte Fähigkeiten oder Dokumente für etwas mit-
bringen
Anerkennung (f., nur Singular) – hier: die Zustimmung; die Billigung; die Tatsache,
dass etwas akzeptiert wird
Abschluss, -schlüsse (m.) – hier: das Beenden einer Ausbildung mit einem Zertifikat M a Anlaufstelle, -n (f.) – eine Institution, an die man sich mit bestimmten Fragen wen- n den kann s Beratungsstelle, -n (f.) – eine Institution, bei der man von Fachpersonal beraten wird o l Förderprogramm, -e (n.) – ein Programm, dass finanzielle (meinst staatliche) oder l andere Hilfen gewährt t e jemandem mit Rat und Tat zur Seite stehen – jemandem durch Beratung und
Handeln helfen; jemanden unterstützen e s etwas übersetzen – etwas mündlich oder schriftlich in einer anderen Sprache wie-
dergeben n i c Deu t sch zum Mitnehmen | dw .com /berufe | © Deu t sche Welle | Seite 2 / 3 h t Deutsch im Beruf – Profis gesucht Gastronomie anerkannter Übersetzer, -/anerkannte Übersetzerin, -nen – jemand, der ein schriftliches Zeugnis hat, dass er etwas professionell mündlich oder schriftlich in einer anderen Sprache wiedergeben kann beeidigter Übersetzer, -/ beeidigte Übersetzerin, -nen – jemand, der /die von einem Landgericht offiziell als Übersetzer/in bestätigt wurde Beglaubigung, -en (f.) – ein Dokument, mit dem etwas von einer offiziellen Stelle schriftlich bestätigt wird Aufenthaltserlaubnis (f., meist Singular) – die Tatsache, dass man in einem Land bleiben darf Deu t sch zum Mitnehmen | dw .com /berufe | © Deu t sche Welle | Seite 3 / 3