Sjsj
Den ganzen Tag nur gesessen...
Wie wäre es eigentlich mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch?
Arbeitnehmer haben natürlich den Anspruch, dass der Arbeitsplatz ergonomisch ausgestaltet
ist.
Auch der Arbeitgeber hat natürlich ein Interesse daran, dass der Arbeitnehmer durch das tägliche
Sitzen jetzt nicht in seiner Gesundheit gefährdet wird.
Aber da gibt es leider keinen gesetzlichen Anspruch.
Weder die Arbeitsstättenverordnung noch das Arbeitsschutzgesetz geben da dem Arbeitnehmer
einen Anspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch.
Aber als Betriebsrat haben Sie natürlich zum Einen die Möglichkeit, gerade nach den
§§ 90, 91 BetrVG bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen beteiligt zu werden.
Das sollten Sie nutzen.
Und vielleicht noch ein kleiner Tipp:
Gerade im BEM Verfahren ist es natürlich eine durchaus sinnvolle Maßnahme, einzelnen
Arbeitnehmern vielleicht einen höhenverstellbaren Schreibtisch zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie das Thema interessiert, dann finden Sie natürlich bei uns das passende Seminar
dazu.
Und da gibt es natürlich zum Einen das Seminar "Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitssicherheit"
oder natürlich auch entsprechend ein Seminar zum BEM, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Ansonsten vergessen Sie nicht, hier die Glocke zu klicken und ich freue mich, wenn Sie das
nächste Mal wieder dabei sind.